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Verträge schließen per E-Mail: Was sind die rechtlichen Folgen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Karlsruhe - Der Vertragsabschluss oder eine Kündigung per E-Mail ist bequem und einfach. In der Praxis führt das jedoch zu Problemen, wie der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Joachim Lüblinghoff, beobachtet.

"Bei teuren Käufen wird dann häufig darüber gestritten, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist", sagt Lüblinghoff. Die Seite, die eine Leistung aus dem Vertrag will, muss dann nachweisen, dass die Vereinbarung tatsächlich geschlossen worden ist. Da auf das eigene E-Mail-Konto aber durchaus auch jemand anderes zugreifen und Mails verschicken könne, sei das schwierig.

Bei Wohnungs- oder Jobkündigungen kommt hinzu, dass das Bürgerliche Gesetzbuch eine Schriftform verlangt. Eine E-Mail entspricht aber lediglich den geringeren Anforderungen der Textform, auch ein eingescannter und unterschriebener pdf-Anhang reicht dann nicht. "Unternehmen nutzen dafür teilweise die elektronische Signatur", sagt Lüblinghoff. "Verbraucher machen das eher nicht."

Vor dem Bundesgerichtshof wird über einen weiteren Knackpunkt gestritten: Ist ein per E-Mail geschlossener Makler-Vertrag ein Fernabsatzgeschäft und kann deshalb widerrufen werden?