Vermögen auf Kinder übertragen und Steuerlast senken
Stand: 09.01.2017
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Berlin - Auch Kindern stehen jährlich Freibeträge auf Kapitalvermögen zu. Eltern können also ihre eigene Steuerlast senken, indem sie einen Teil ihres Vermögens auf die Kinder übertragen. Hat der Nachwuchs ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen, sind pro Kind und pro Jahr bis zu 9657 Euro steuerfrei. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Die Summe setzt sich so zusammen: Grundfreibetrag (8820 Euro) plus Sparer-Pauschbetrag (801 Euro) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro).
Wichtige Voraussetzung für eine Schenkung: Die Eltern müssen sie wirksam regeln - idealerweise mit einem Vertrag, damit sie einen Nachweis für das Finanzamt haben. Außerdem müssen sie die Schenkung wie vereinbart tätigen. Dafür sollten sie ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes eröffnen. Die Eltern sind dann zwar meist bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt. Sie dürfen aber nicht ohne weiteres auf das verschenkte Kapital und dessen Erträge für eigene Zwecke zurückgreifen.
Grundsätzlich gilt: Bei einer Vermögensübertragung auf Kinder fällt bis zu einem Betrag von 400.000 Euro keine Schenkungssteuer an. Dieser Freibetrag erneuert sich pro Kind nach zehn Jahren.
Eine Schenkung kann aber weitere Auswirkungen haben - bei hohen Einkünften müssen Kinder etwa eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch beim Bafög sind bestimmte Grenzen einzuhalten. Bei komplizierten Fällen rät der Bankenverband also, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen.