Vermittlung von Versicherungen: Gericht bremst Tchibo aus
Stand: 04.05.2010
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Hamburg - Die bekannte Kaffee- und Einzelhandelskette Tchibo darf vorerst keine Versicherungen mehr vermitteln. Nach einem Bericht des Düsseldorfer Branchenverlags "markt intern" untersagte das Landgericht Hamburg der Tchibo Direct GmbH bereits mit Urteil vom 30. April, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertreiben, ohne hierfür über die entsprechenden gesetzlichen Genehmigungen zu verfügen (Az 408 O 95/09). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Tchibo-Sprecher bestätigte auf Nachfrage von ddp den Richterspruch. Es sei in der Tat darum gegangen zu klären, ob ein Verstoß gegen das Versicherungsvermittlungsrecht vorliege. Die Urteilsbegründung sei jedoch am Dienstag erst eingegangen und müsse nun geprüft werden. Deshalb sei es noch zu früh zu sagen, ob Tchibo in die nächsthöhere Instanz gehe.
Geklagt hatte den Angaben zufolge der Düsseldorfer Verein "Wirtschaft im Wettbewerb e.V." (WiW). Dieser sei auf Initiative von Mitgliedern wie dem Brancheninformationsdienst "versicherungstip" von "markt intern" und dem Berliner "AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung" aktiv geworden. Stein des Anstoßes sei die Tchibo-Homepage gewesen, auf der neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert würden.
Entscheidend für die Kläger sei die Frage, ob Tchibo nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit sei oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfinde. Hierzu verwies WiW-Geschäftsführerin Viola Huber darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen in jüngster Zeit hierzu im Sinne des Verbraucherschutzes verschärft worden seien.
Noch lägen die Entscheidungsgründe des Landgerichts zwar nicht schriftlich vor, so "markt intern". Das Gericht habe jedoch bereits in der mündlichen Verhandlung die Ansicht geäußert, dass der Endverbraucher aufgrund der Gestaltung der Internetseite davon ausgehe, seinen Vertrag über das Tchibo-Portal abzuschließen. Außerdem gebe es spezielle Vergünstigungen, die nur Tchibo-Kunden beim Abschluss der beworbenen Versicherungen geboten würden.