Vermieter: Jetzt Renovierungsbedarf prüfen
Stand: 07.11.2014
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Berlin - Haus- und Wohnungsbesitzer sollten jetzt prüfen, ob bei ihren vermieteten Immobilien Renovierungsbedarf besteht - und zeitnah reagieren.
"Unter Umständen ist es sinnvoll, ohnehin anstehende Arbeiten noch in diesem Jahr erledigen zu lassen", rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. "Die Ausgaben können dann als Werbungskosten im Jahr 2014 steuerlich geltend gemacht werden."
Wer die Immobilie erst vor knapp drei Jahren angeschafft hat, sollte hingegen prüfen, ob die Renovierung noch ein wenig Zeit hat. Denn wer innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung einer Immobilie größere Renovierungsarbeiten durchführt, kann die Kosten für die Renovierung unter Umständen nicht direkt bei der Steuer abziehen. Stattdessen müssen die Kosten als Anschaffungskosten der Immobilie verbucht und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Das ist der Fall, wenn die Kosten für Instandsetzung und Modernisierung innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigen. "Vorsicht ist bei der Berechnung des Grenzbetrages angebracht, denn bei den Anschaffungskosten müssen die anteiligen Kosten für Grund und Boden herausgerechnet werden", gibt Nöll zu bedenken.