Verlorene Geldkarte umgehend melden
Stand: 10.03.2015
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Frankfurt/Main - Bankkunden, denen die Geldkarte durch Verlust oder Diebstahl abhanden kommt, erhalten im Normalfall Schadenersatz. Der Verlust sollte jedoch zügig gemeldet werden.
Denn im Fall grober Fahrlässigkeit besteht kein Anspruch. Darauf weist die Initiative Euro Kartensysteme hin. Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein Zettel mit der PIN-Nummer und die Karte zusammen im Portemonnaie steckten. Wer seine Karte nicht sofort nach dem Verlust sperrt, handelt ebenfalls fahrlässig und riskiert, auf Schäden sitzenzubleiben. Deshalb sollten die zentralen Sperrnotrufnummern (116 116 sowie 01805 02 10 21) immer im Handy abgespeichert sein.