Verfassungsgericht nimmt Euro-Rettungspolitik unter die Lupe
Stand: 07.06.2013
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Frankfurt/Karlsruhe - Der Kurs der Euro-Retter beschäftigt erneut das Bundesverfassungsgericht. Nach der positiven Eilentscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum europäischen Fiskalpakt im September befassen sich die Karlsruher Richter von Dienstag (11.6.) an im Hauptsacheverfahren unter anderem mit Kritik an Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB).
Das Gericht will prüfen, ob die EZB mit solchen Maßnahmen ihre Kompetenzen überschritten hat. Die Kritik der Bundesbank wird Bundesbank-Präsident Jens Weidmann vortragen, die EZB-Position wird Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen darlegen. Rechtsexperten räumen der Verfassungsklage gegen EZB-Entscheidungen kaum Chancen ein.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt am 11./12. Juni zudem erneut den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter die Lupe. Gegen den Krisenfonds hat der Verein "Mehr Demokratie" zusammen mit mehr als 37.000 Bürgern geklagt.
Im September hatte Deutschlands höchstes Gericht unter Auflagen den Weg für den deutschen ESM-Beitrag vorläufig frei gemacht, wenn auch unter Bedingungen: Das deutsche Haftungsrisiko dürfe nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung müsse der Bundestag gefragt werden. Die Rolle der EZB wollten sie in dem jetzt anstehenden Hauptsacheverfahren prüfen.
Kläger wie der CSU-Politiker Peter Gauweiler hatten ihre Klage dann noch einmal erweitert und greifen jetzt auch das OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") der EZB an, mit dem die Währungshüter unbegrenzt Staatsanleihen kaufen können. Die EZB überschreite auch hier ihre Kompetenzen, argumentieren sie.