Verbraucherzentrale: Finanzberater vermitteln nicht bedarfsgerecht
Stand: 22.04.2010
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Stuttgart - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat 121 Geldanlageberatungen ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass nahezu alle im Vorfeld des Vertragsabschlusses den Verbrauchern vorgelegten Geldanlageangebote nicht bedarfsgerecht waren. Auch bei zum Zeitpunkt der Beratung bereits bestehenden Verträgen entsprach die Mehrzahl nicht dem Bedarf der Anleger.
Durchschnittlich besitzen die Ratsuchenden 4,5 Anlageverträge. Davon waren 2,5 unflexibel. Bei unflexiblen Verträgen sind die gesamten Kosten zu Beginn des Vertragsabschlusses fällig. "Die hohe Quote unflexibler Verträge zeigt, dass die Finanzvermittler am Bedarf der Verbraucher vorbei verkaufen", so Niels Nauhauser, Geldanlageexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Verkauf dieser Produkte geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Ein Finanzberater muss das wissen.
Ist zudem eine vorzeitige Kündigung nötig, verliert der Verbraucher die bereits bezahlten Kosten. Eine weitere Beobachtung: Mehr als zwei Drittel der von Finanzberatern gemachten Angebote gehen mit teilweise wesentlich höheren Kosten einher als vergleichbare Anlagen bei anderen Anbietern. Mehr als jede fünfte bestehende Anlage hatte ein höheres Risiko, als der Verbraucher zu tragen bereit ist.
Gut vier von fünf Verbrauchern legen Geld an, um für das Alter vorzusorgen. "Wir schätzen den Schaden durch nicht bedarfsgerechte Beratung zur Geldanlage und Altersvorsorge bundesweit auf 45 bis 90 Milliarden Euro jährlich", ergänzt Nauhauser die Beratungsergebnisse.