Verbraucherschützer warnen vor Kreditkarten mit 3D-Verfahren
Stand: 11.08.2011
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Düsseldorf - Der Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren verwenden, könnte für Bankkunden teuer werden. Für Kriminelle sei es relativ einfach, an den nötigen Sicherheitscode für das Verfahren zu gelangen, warnte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag in Düsseldorf. Und wenn sie mit dem Code dann im Internet auf Einkaufstour gingen, könnten die Kreditkartenbesitzer auf den Kosten sitzenbleiben.
Eigentlich sollte das 3D-Sicherheitsverfahren das Zahlen mit der Kreditkarte im Internet sicherer machen. Um sich gegenüber dem Kreditkartenunternehmen auszuweisen, sollten die Kunden beim Einkaufen eine ihnen zugewiesene Geheimzahl angeben.
Die Verbraucherzentrale moniert jedoch, dass Betrüger lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers wissen müssten, um einen 3D-Sicherheitscode im Internet zu beantragen und damit auf Kosten der Bankkunden einzukaufen. Möglich sei es auch, dass Kriminelle den Sicherheitscode abfingen und dann selbst nutzten.
Der Geschädigte könnte nach Angaben der Verbraucherschützer für den Schaden in Haftung genommen werden, wenn er keine Manipulation nachweisen kann. Denn Unternehmen könnten sich darauf berufen, dass der Kunde fahrlässig mit dem Sicherheitsverfahren umgegangen sei, erklärten die Verbraucherschützer.
Sie raten Bankkunden daher, auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis alle Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt seien.