Verbraucherschützer: Nicht auf ausländische Inkassoforderungen reagieren
Stand: 04.08.2015
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Leipzig - Inkassoforderungen von einer Anwaltskanzlei aus London sorgen für Aufregung bei den Angeschriebenen. Rund 750 Euro schuldet der Angeschriebene angeblich einem Fachverband der Lotterie und Glücksspielanbieter Deutschland. Angeboten wird den Betroffenen in den Schreiben aber schnell ein Vergleich, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Wer 323 Euro auf ein Konto in Rumänien überweist, dem werde die Restforderung erlassen.
Verbraucher sollten diesen Betrag auf keinen Fall zahlen und brauchen auf dieses Schreiben nicht reagieren, erklären die Verbraucherschützer. Dass die Kanzlei ihren Sitz in London habe, das Konto aber bei einem Geldinstitut in Rumänien, zeige, dass es offenbar keine seriöse Forderung ist. Fraglich ist bei diesen Schreiben auch, wer derjenige sein soll, der die Forderung geltend macht, da es einen Fachverband für Lotterie und Glücksspielanbieter in Deutschland überhaupt nicht gibt.
Generell gilt: Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht oder eine berechtigte Forderung vorliegt, muss reagiert werden. Deshalb sollte man stets anhand der eigenen Unterlagen prüfen, ob überhaupt ein Vertrag mit dem Auftraggeber des Inkasso-Anbieters vorliegt.
Seriöse Inkassoschreiben können daran erkannt werden, dass sie bestimmte Pflichtangaben wie den Namen und die Firma des Auftraggebers, den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses beinhalten.