Verbraucher müssen Beratungsprotokolle nicht unterschreiben
Stand: 20.01.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mainz - Anleger brauchen das Beratungsprotokoll ihrer Bank oder ihres Finanzberaters nicht unterschreiben, sie sollten sich dazu auch nicht drängen lassen. Lediglich der Anlageberater sei gesetzlich verpflichtet, seine Unterschrift zu leisten. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz aufmerksam. Immer wieder versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern, das Protokoll zu unterschreiben, erklärt Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Verbraucher sollten sich davon aber nicht beeindrucken lassen. Sie brauchen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder den Empfang bestimmter Unterlagen nicht bestätigen. Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleister dagegen müssen seit Januar 2010 über jede Anlageberatung ein Protokoll anfertigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss aushändigen.