Verbaucherzentrale: Zusatzgebühr für P-Konto zurückfordern
Stand: 22.01.2013
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Berlin - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät Inhabern eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), sich an ihre Bank zu wenden, um etwaige Zusatzgebühren, die sie für die Kontoführung gezahlt haben, zurückzufordern.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2012 sind Klauseln in Kontoverträgen unwirksam, die ein zusätzliches Entgelt für das Führen eines P-Kontos vorsehen.
Bei der Rückforderung sollten Kontoinhaber Bezug auf die BGH-Entscheidung nehmen. Die Verbraucherzentralen haben dazu einen Musterbrief erstellt. Lehnen Kreditinstitute die Rückerstattung ab, melden sich betroffene Kunden am besten bei den örtlichen Verbraucherzentralen, empfiehlt der vzbv. Diese könnten prüfen, ob sich die Banken an die BGH-Rechtsprechung halten.
Im Dezember hat der vzbv eigenen Angaben zufolge 46 Banken und Sparkassen aufgefordert, allen Kunden die zu Unrecht eingenommenen Gebühren zurückzuzahlen. Acht Institute gaben daraufhin an, das Geld schon zurück erstattet zu haben. Weitere 23 wollen dies noch tun oder prüfen die Rückerstattung zumindest - manche von ihnen aber erst, wenn die Kontoinhaber einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
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