Urteil: Zwangskontoauszug darf nichts kosten
Stand: 24.05.2011
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Frankfurt/Berlin - Deutsche-Bank-Kunden können Gebühren für unaufgefordert zugesendete Kontoauszüge zurückfordern. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Frankfurt, das solche Gebühren für unzulässig erklärt hatte, ist nun rechtskräftig. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam, der die Entscheidung erstritten hatte. Deutschlands größte Bank hatte auf ein Berufungsverfahren verzichtet, wie ein Sprecher des Konzerns in Frankfurt bestätigte. Die Verbraucherschützer erklärten, sie nähmen das Urteil vom 8. April (Az.: 2-25 O 260/10) zum Anlass, entsprechende Klauseln anderer Banken und Sparkassen zu prüfen.
Das Gericht hatte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank für unzulässig erklärt: Nach diesen Bedingungen ist die Bank berechtigt, Kunden "Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden". Hierfür "kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen", das sich auf 1,94 Euro belief. Das Landgericht kam zu dem Schluss: Hole ein Kunde Auszüge nicht ab, verlange er nicht automatisch deren Zusendung.
Die Deutsche Bank erklärte, sie werde "berechtigte Kundenansprüche" erfüllen. "Die Belastung des Entgelts für den automatischen Ausdruck von Kontoauszügen wurde bereits mit der Urteilsverkündung eingestellt."