Urteil: Zusatzgebühren für Dispokredite sind rechtswidrig
Stand: 25.08.2010
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Frankfurt/Hamburg - Bankkunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, müssen zusätzlich zu den Zinsen keine Gebühren bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Az.: 23 U 157/09). Das Ausführen einer Überweisung in der "geduldeten Überziehung" stelle keinen besonderen Aufwand dar. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten.
Diese höheren Zinsen liegen nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg bei der Commerzbank zurzeit bei 18,74 Prozent im Jahr. Trotzdem berechneten die Banker ihren Kunden noch zusätzlich fünf Euro pro Verfügung, wenn diese ihren Dispokredit überzogen. Besonders wackelige Kunden müssten mehr bezahlen, argumentierten die Banker. Dies sahen die Richter anders: Die Prüfung, ob eine Überweisung zu Lasten eines Kontos ausgeführt werde, liege allein im Interesse der Bank. Daher sei die Klausel unangemessen und rechtswidrig.
Kunden sollten sich die zu Unrecht abgebuchten zusätzlichen Beträge von der Commerzbank zurückholen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Dies sei auch drei Jahre rückwirkend möglich.