Urteil: Keine Gebühren bei vorzeitiger Darlehensauflösung
Stand: 16.02.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Stuttgart - Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass Kreditinstitute bei vorzeitiger Darlehensauflösung keine zusätzlichen pauschalen Gebühren verlangen dürfen.
Banken dürfen keine zusätzlichen pauschalen Gebühren verlangen, wenn Kunden einen Darlehensvertrag vorzeitig auflösen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main im Fall der Commerzbank, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Die Bank hatte neben der eigentlichen Entschädigung für die entgangenen Zinsen zusätzlich 300 Euro allein für die Berechnung der Schadenshöhe verlangt, die sie ausschließlich im eigenen Interesse durchführt. Das Gericht bezeichnete diese Praxis nun als rechtswidrig. (Az: 2-21 O 324/11)
Dass solche Entgelte bei vielen Kreditinstituten durchaus üblich sind, belegen die gesammelten Fälle der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Das Entgelt lag im vergangenen Jahr bei 116 ausgewerteten Beschwerden durchschnittlich bei 148,95 Euro, die Höhe schwankte zwischen null und 350 Euro. "Wir streben eine höchstrichterliche Klärung an, um dieses verbraucherfeindliche Verhalten ein für alle Mal zu beenden", erklärte der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Niels Nauhauser.