Urteil: Eltern dürfen Geld der Kinder nicht ausgeben
Stand: 01.04.2015
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Bremen - Eltern ist es nicht erlaubt, über das Geld bzw. das Sparbuch ihrer Kinder zu verfügen. Dieses Urteil verkündete das OLG Bremen, wie die Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 8/2015) berichtet.
Nach dem Richterspruch gilt dies selbst dann, wenn die Eltern damit Dinge finanzieren, die auch den Kindern zugutekommen, wie beispielsweise Möbel für das Kinderzimmer oder gemeinsame Urlaubsreisen. Denn diese Ausgaben müssten die Eltern wegen ihrer Unterhaltspflicht aus der eigenen Tasche bezahlen, so die Richter (Az.: 4 UF 112/14).
Kindesvermögen muss zum Nutzen des Kindes verwahrt werden
Das Gericht gab mit seinem Beschluss zwei minderjährigen Kindern Recht. Sie verlangten von ihrem leiblichen Vater Schadensersatz, weil er rund 4.000 Euro von ihren Sparbüchern abgehoben hatte. Nach eigenen Angaben hatte er davon Geschenke und Einrichtungsgegenstände für die beiden Kinder gekauft. Das OLG wertete dies als unerheblich. Für Eltern bestehe die Pflicht, das Kindesvermögen zum Nutzen des Kindes zu verwahren. Daher sei es unzulässig, mit dem Geld eigene finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, wozu auch die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern zähle.