Urteil: Darlehensgebühr in Bausparverträgen rechtens
Stand: 12.06.2015
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Heilbronn - Eine von der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhobene Gebühr bei Inanspruchnahme eines Darlehens ist rechtens. Sie sei üblich und könne verlangt werden. Zu diesem Urteil kam das Landgericht im baden-württembergischen Heilbronn und wies damit es eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab.
Deutschlands größte Bausparkasse sehe sich dennoch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Bei der Klage sei es um Altfälle gegangen. Seit dem Jahr 2000 gebe es nur noch eine Abschlussgebühr. Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass durch die Gebühr der Kunde unangemessen benachteiligt werde und dass sie allein den Gewinnzielen der Bausparkasse diene, hieß es in dem bereits am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Die Verbraucherzentrale argumentierte zugleich mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Bankkunden mit alten Kreditverträgen auch nach Jahren unzulässige Gebühren zurückfordern können. Dem folgte die Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts nicht, weil die Gebühr als Gewinn nicht nur der Bausparkasse zugutekomme, sondern auch der Bauspargemeinschaft. Laut dem Richterspruch hat Schwäbisch Hall seine Kunden außerdem transparent über die Gebühr informiert.