Urteil: Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig
Stand: 27.08.2012
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Leipzig - Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden sind Bearbeitungsgebühren von Banken für Kredite nicht zulässig. Aus Sicht der Verbraucherschützer kommen auf Banken und Sparkassen nun hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zu.
Das entsprechende Urteil der Dresdner Richter sei jetzt rechtskräftig geworden, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag in Leipzig mit. Die Sparkasse Chemnitz habe die Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen.
Die Kreditinstitute verlangen den Angaben zufolge seit Jahren zusätzlich zu den Kreditzinsen auch Bearbeitungsgebühren. Begründet würden diese häufig mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung. Die Verbraucherschützer erklärten, dadurch würden sich die Institute Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse seien, vom Kunden bezahlen lassen.
Im konkreten Fall ging es um Gebühren für einen Kredit über 10.000 Euro. Die Sparkasse Chemnitz hatte dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Prozent des Kreditbetrags, also 200 Euro, gefordert. Zu Unrecht, entschieden die Richter in Dresden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer kommen auf Banken und Sparkassen nun hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zu. Zugleich wiesen sie aber auch darauf hin, dass sich die Geldinstitute aller Voraussicht nach darauf berufen würden, dass in dieser Sache noch keine höchstrichterliche Entscheidung getroffen worden sei. Deshalb würden sie die Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren verweigern und auch in Zukunft weiterhin solche Gebühren verlangen.