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Urteil: Bausparkassen wieder im Recht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamm - Im Kampf Bausparkasse gegen Sparer lagen bisher die Geldinstitute vorn, bis ein Stuttgarter Urteil die Wende für Bausparer einleitete. Doch nun dreht sich das Blatt abermals für die Bausparkassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm urteilte einen gekündigten Bausparvertrag aus dem Jahr 1991 als rechtens (Aktenzeichen 31U175/15). Eine Woche zuvor hatte das OLG Stuttgart zum ersten Mal einer Bausparerin Recht zugesprochen und damit gegen zahlreiche Schiedssprüche anderer OLG entschieden. Das Urteil aus Hamm offenbart erneut, dass sich auf OLG-Ebene keine klare Linie abzeichnet. Hier muss wohl der Bundesgerichtshof bald eingreifen.

Kündigungswelle bei Bausparkassen

Bauspar-Guthabenzinsen von in der Spitze bis zu fünf Prozent sind in der Niedrigzinsphase zum finanziellen Ballast für die Landesbausparkassen (LBS) oder private Institute wie Wüstenrot und Schwäbisch Hall geworden. Daher haben die Geldhäuser zum Ärger der Sparer seit 2015 mehr als 200 000 Altverträge aus den 80er und 90er Jahren gekündigt.

Sie beziehen sie sich auf eine Art Sonderkündigungsrecht, was aus Sicht vieler Bausparer und Verbraucherschützer hier aber nicht anwendbar ist. Vor untergeordneten Gerichten - also Amts- und Landgerichte - hatten zumeist die Bausparkassen recht bekommen. Auch in dem nun bekanntgewordenen Beschluss vom OLG Hamm wird der Bezug auf den strittigen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als legitim bewertet.

Weitere Urteile erwartet

In den kommenden Wochen werden weitere OLG-Entscheidungen erwartet, etwa am 6. April in Stuttgart. Dann wird sich zeigen, ob das dortige OLG bei seiner Pro-Sparer-Haltung bleibt oder ob es sich bei dem überraschenden Urteil von vergangener Woche - wie von Bausparkassen-Vertretern behauptet - bloß um einen sehr speziellen Einzelfall gehandelt hat.

Sollte Stuttgart abermals pro Sparer urteilen, könnten OLG-Richter in Köln, Hamm, Celle, München oder Koblenz ihre Vorgehensweise überdenken. Bisher hatten sie auf mündliche Verfahren verzichtet und nur schriftlich geantwortet, weil sie die Bausparer-Klagen letztlich als aussichtslos bewertet hatten.

Aus Sicht von Experten ist absehbar, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) alsbald des Themas annimmt. Bisher ist der BGH außen vor - in den OLG-Beschlüssen gegen die Bausparer war eine Revision vor dem BGH prinzipiell nicht möglich. In dem Stuttgart Urteil pro Bausparer hat die unterlegene Partei - die Bausparkasse Wüstenrot - noch nicht entschieden, ob sie vor den BGH ziehen will.