Urteil: Banken müssen bei Anlageberatung Provisionen offenlegen

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 31.01.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hamm - Banken sind verpflichtet, ihre Kunden bei einer Anlageberatung über Provisionen zu informieren. "Und zwar ungefragt", wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.
Das Gericht bestätigte damit den Schadenersatzanspruch einer Anlegerin aus dem Kreis Borken. Wenn der Rückfluss an die beratende Bank, der sogenannte Kick-Back, nicht offenbart werde, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolge, könne der Anleger das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung nicht erkennen. (Az.: I-34 U 81/11)
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 3 Jahre 2,40 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
- 4 Jahre 2,45 % p.a. (vorher 2,40 % p.a.)
Tagesgeld der Bank of Scotland:
3,50 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 500.000 Euro,
garantiert für 2 Monate ab Kontoeröffnung bis zum 06.05.2025
Tagesgeld der Instabank:
2,20 % Zinsen p.a. (vorher 2,21 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden erhöht:
- 6 Monate 2,01 % p.a. (vorher 1,80 % p.a.)
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