Urteil: Banken müssen bei Anlageberatung Provisionen offenlegen
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 31.01.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hamm - Banken sind verpflichtet, ihre Kunden bei einer Anlageberatung über Provisionen zu informieren. "Und zwar ungefragt", wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.
Das Gericht bestätigte damit den Schadenersatzanspruch einer Anlegerin aus dem Kreis Borken. Wenn der Rückfluss an die beratende Bank, der sogenannte Kick-Back, nicht offenbart werde, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolge, könne der Anleger das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung nicht erkennen. (Az.: I-34 U 81/11)
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Inbank:
2,82 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 12 Monate 3,10 % (vorher 2,95 %)
- 18 Monate 3,00 % (vorher 2,80 %)
- 24 Monate 2,90 % (vorher 2,65 %)
- 36 Monate 2,55 % (vorher 2,35 %)
- 48 Monate 2,35 % (vorher 1,85 %)
- 60 Monate 2,10 % (vorher 1,60 %)
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 3,10 % (vorher 3,25 %)
- 6 Monate 3,05 % (vorher 3,30 %)
Tagesgeld der IKB:
3,35 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
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