Urteil: Anbau eines zweiten Balkons ist rechtens
Stand: 04.08.2014
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Berlin - Wird der Wert einer Immobilie durch den Anbau eines weiteren, gen Süden gerichteten Balkons gesteigert, müssen die Vermieter die Bauarbeiten akzeptieren. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Leipzig (Az.: 2 S 385/12).
In dem verhandelten Fall bewohnte ein Ehepaar eine 120 Quadratmeter große Mietwohnung. Das Objekt verfügte über einen Nordbalkon, der von der Küche zugänglich war. Der Vermieter wollte einen zusätzlichen Balkon anbauen, der nach Süden ausgerichtet sein sollte. Die Mieter wollten dem Umbau nicht zustimmen, denn der Anbau verschaffe dem Objekt keinen entscheidenden Mehrwert.
Vor Gericht hatten die Mieter keinen Erfolg: Ein Südbalkon führe gerade in den Sommermonaten zu einem angenehmeren Wohngefühl, befanden die Richter. Damit steige der Wert der Wohnung - und zwar auch für die jetzigen Bewohner. Sie müssten den Umbau deshalb dulden. Die zu erwartenden, auf die Mieter umlegbaren Kosten in Höhe von rund 50 Euro im Monat stellten keine unzumutbare Härte dar.