Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Urteil: Anbau eines zweiten Balkons ist rechtens

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wird der Wert einer Immobilie durch den Anbau eines weiteren, gen Süden gerichteten Balkons gesteigert, müssen die Vermieter die Bauarbeiten akzeptieren. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Leipzig (Az.: 2 S 385/12).

In dem verhandelten Fall bewohnte ein Ehepaar eine 120 Quadratmeter große Mietwohnung. Das Objekt verfügte über einen Nordbalkon, der von der Küche zugänglich war. Der Vermieter wollte einen zusätzlichen Balkon anbauen, der nach Süden ausgerichtet sein sollte. Die Mieter wollten dem Umbau nicht zustimmen, denn der Anbau verschaffe dem Objekt keinen entscheidenden Mehrwert.

Vor Gericht hatten die Mieter keinen Erfolg: Ein Südbalkon führe gerade in den Sommermonaten zu einem angenehmeren Wohngefühl, befanden die Richter. Damit steige der Wert der Wohnung - und zwar auch für die jetzigen Bewohner. Sie müssten den Umbau deshalb dulden. Die zu erwartenden, auf die Mieter umlegbaren Kosten in Höhe von rund 50 Euro im Monat stellten keine unzumutbare Härte dar.