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Urteil: 15 Euro für nachträglichen Kontoauszug sind zu viel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für die Erstellung eines nachträglichen Kontoauszugs dürfen Banken keine 15 Euro berechnen. Dieser Betrag liege weit über den Aufwendungen, befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: Az. 17 U 54/12) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Deshalb sei eine Gebühr in solcher Höhe unangemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv hatte kritisiert, dass das Entgelt die Kunden unangemessen benachteiligt. Das sahen die Richter genauso: Zwar müsste Banken ein Duplikat des Kontoauszugs nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt müsse aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten ausrichten. Ein Gewinn durch die Erhebung sei zu vermeiden, betonte das Gericht.