Umstrittenes Trennbanken-Gesetz gebilligt
Stand: 16.05.2013
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Berlin - Banken werden zum Schutz der Kundeneinlagen stärker an die Kandare genommen. Trotz scharfer Proteste müssen sich größere Institute auf eine Abtrennung bestimmter risikoreicher Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft einstellen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin ein Gesetz für ein Trennbankensystem zur Abschirmung von Risiken.
Nach den Plänen müssen zudem Vorstände von Banken und Versicherungen künftig auch mit Haftstrafen rechnen, wenn sie gegen eine Anordnung der Bankenaufsicht verstoßen. Schließlich müssen Geldhäuser eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne - sogenannte Banken-Testamente - aufstellen. Der Bundestag soll das Gesetzespaket an diesem Freitag endgültig beschließen.
Die Kreditwirtschaft ist in den vergangenen Wochen Sturm gelaufen gegen die Pläne. Die Abspaltung riskanter Geschäfte von Kundeneinlagen in eigene Handelsgesellschaften sei mit sehr hohem Aufwand und immensen Kosten verbunden, wurde kritisiert. Dies habe auch negative Auswirkungen auf die "Realwirtschaft". Probleme gebe es auch bei Abgrenzungsfragen. Private Banken, Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken hatten sich vehement für die Beibehaltung des in Deutschland bewährten Universalbankensystems ausgesprochen.
Im Kern geht es darum, dass Banken die Spareinlagen ihrer Kunden nicht mehr zur Finanzierung eigener riskanter Geschäfte nutzen dürfen. Ab einer bestimmten Größe müssen Banken bestimmte spekulative Teile des Eigenhandels und Geschäfte mit Hedgefonds in eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Im Auftrag von Kunden können Banken diese Geschäfte dagegen weiter betreiben.
Dies betrifft etwa Transaktionen, wenn sich Industrieunternehmen gegen Wechselkurs- oder Preisschwankungen absichern wollen. Zu den Ausnahmen gehört auch das sogenannte Market Making - das ständige Stellen von An- und Verkaufspreisen, mit dem Banken den Handel von Wertpapieren sicherstellen und damit die Liquidität des Marktes. Die Finanzaufsicht Bafin soll aber im Einzelfall auch die Abtrennung dieser Aktivitäten verlangen können. Entgegen ersten Plänen bekommen Banken mehr Zeit zur Identifizierung der Geschäfte.
Die Pläne, mit denen Deutschland in Europa vorprescht, gehen nicht so weit wie Vorschläge einer Expertenkommission um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen für Trennbanken. Betroffen sein könnte laut Finanzministerium etwa ein Dutzend Institute.
Ökonomen und die Bundesbank hatten das Gesetz im Grundsatz begrüßt. Einige Experten monieren aber, dass angesichts der Formulierung zur Unterscheidung zwischen Eigengeschäft und Geschäft im Kundenauftrag zu erwarten sei, dass das Handelsgeschäft nur in geringem Umfang tatsächlich abgetrennt wird. Dem zu erwartenden bürokratischen Aufwand stünden dann nicht die erhofften Stabilitätsvorteile gegenüber. Bei großen Instituten sollte das gesamte Handelsgeschäft abgetrennt werden.
Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus (beide CDU) sprachen von einem weiteren Meilenstein in der Regulierung der Finanzmärkte. Kundengelder könnten besser vor den Risiken aus spekulativen Geschäften geschützt werden.