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Tipps zur Steuererklärung: Steuersoftware

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Das Versprechen klingt gut: Ein paar Klicks und die Steuererklärung ist erledigt. Jedoch eignet sich Steuersoftware für die digitale Steuererklärung nicht immer.

Für viele Steuerzahler ist die näherrüchkende Einreichungsfrist für die Steuererklärung kein Grund zu besonderer Vorfreude. Zu mühsam ist es, all die Formulare auszufüllen und Kosten abzurechnen. Wer sich dieser Herausforderung stellt, kann jedoch meist mit einer Rückzahlung rechnen. Hilfe bei der Erklärung versprechen Spezialprogramme. Doch die eignen sich nicht für jeden.

"Jeder muss selbst entscheiden"

Aber schließlich hat der Steuerzahler heute gleich mehrere Möglichkeiten: "Es ist grundsätzlich Geschmackssache, ob man seine Steuererklärung über das Elster-Portal, mit einer Steuersoftware oder mit Papier und Stift anfertigt", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Da muss jeder für sich die Lösung finden, die für ihn am besten geeignet ist."

Wer viel mit dem Computer arbeitet, nutzt vielleicht eher eine Steuer-Software als etwa ein Rentner, der keinen Zugang zum PC hat, sagt Klocke. "Viele Steuerzahler wie etwa Selbstständige sind allerdings heute ohnehin schon verpflichtet, die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln."

Hauptsache ist, man macht überhaupt eine Erklärung

Grundsätzlich lohnt es sich, überhaupt eine Steuererklärung zu machen. Laut der jüngsten Erhebung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden aus dem Jahr 2010 liegt der durchschnittliche Rückerstattungsbetrag bei 873 Euro. Anbieter von Steuer-Software werben sogar oft mit noch höheren Beträgen.

Vor allem soll es die Software aber leichter machen. Zunächst einmal muss man sich jedoch in die Programme einarbeiten. "Die Benutzung eines Steuerprogramms ist beim ersten Mal schon gewöhnungsbedürftig", sagt Expertin Klocke. "Das ist nicht in zehn Minuten gemacht." Einfacher werde es in den Folgejahren: "Dann kann man viel aus dem Vorjahr übernehmen."

Steuererklärung online geht auch gratis

Wer seine Daten elektronisch ans Finanzamt schicken muss oder will, ist aber nicht auf Kaufsoftware angewiesen. Man kann die Daten nämlich auch über das Programm Elster-Formular und das Elster-Portal eingeben. "Beim Elster-Portal handelt es sich lediglich um die ganz normalen Steuer-Formulare, nur eben in digitaler Form", erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Elster prüfe lediglich, ob alle erforderlichen Daten eingegeben wurden. "Eine Beratung findet dort anders als bei den Steuerprogrammen nicht statt", erklärt Rauhöft.

Wer seine Steuerklärung im Elster-Portal oder per Steuer-Software erledigt, kann auch die Möglichkeit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Dabei werden von Arbeitgeber oder Versicherungen an das Finanzamt gemeldete Daten automatisch in die elektronischen Formulare übernommen. "Das ist eine gute Kontroll- und Prüfungsmöglichkeit", sagt Isabell Klocke. "Allerdings sind noch nicht alle Daten bei der Finanzverwaltung hinterlegt."

Außerdem ist der Zugang zur vorausgefüllten Steuererklärung mit einigen Hürden verbunden, wie Uwe Rauhöft erläutert: "Man muss sich erst einen Zugang im Portal der Steuerverwaltung anlegen, damit die über sich gespeicherten Daten in die elektronischen Formulare übernommen werden können."

Kaufpreis der Steuersoftware von der Steuer absetzen

Wer sich Steuersoftware anschafft, kann den Kaufpreis ebenso wie die Honorare eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins von der Steuer absetzen. "Steuerberatungskosten können bis zu einem Betrag von 100 Euro in voller Höhe bei der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden", sagt Klocke. Damit könne man die gängigen Programme vollständig von der Steuer absetzen.

Inzwischen kann man die Steuererklärung sogar komplett online und ganz ohne die Installation eines Programms machen. Diverse Dienstleister bieten gegen Gebühr eine Beratung samt Erfassung der Daten auf ihren Internetseiten und schicken diese dann per Elster ans Finanzamt. Die Daten werden aber auf den Servern der Anbieter zwischengespeichert, sagt Rauhöft. "Insbesondere wenn dieser Server im Ausland steht, ist es fraglich, ob die deutschen Datenschutzrichtlinien eingehalten werden."