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Tipps zur Steuererklärung: Pflicht oder freiwillig?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nicht alle Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Doch auch wer freiwillig eine Erklärung einreicht, kann oft mit Erstattungen rechnen.

Pflicht ist eine Steuererklärung unter anderem, wenn Beschäftigte neben ihrem Lohn noch andere Einkünfte über 410 Euro hatten oder gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren. Auch wenn ein Freibetrag eingetragen, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld gezahlt oder Kapitalerträge erzielt wurden, von denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte, ist eine Steuererklärung ein Muss.

Freiwillige Steuererklärung: Kein Risko, nur Chancen

Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann seine Steuererklärung freiwillig abgeben. Häufig gibt es eine Erstattung vom Finanzamt. Ein weiterer Vorteil: Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist ohne Risiko. Fordert das Finanzamt doch eine Nachzahlung, kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und die Steuererklärung zurückgenommen werden. Für die freiwillige Steuererklärung bleiben vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2011 muss also spätestens am 31. Dezember beim Finanzamt vorliegen.