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Tipps zur Steuererklärung: Fristverlängerung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Gladbeck - Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung läuft am 1. Juni ab. Es gibt jedoch die Möglichkeit, beim hiesigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen.

Darauf weist der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck hin. Verpflichtet zur Abgabe sind unter anderem Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben. Auch alle, die 2014 eine Lohnersatzleistung wie zum Beispiel Elterngeld bekommen haben, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung grundsätzlich verpflichtet.

Wie kann die Abgabefrist verlängert werden?

Wer den Termin nicht einhalten kann, kann bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In diesem Fall werde kein Verspätungszuschlag festgesetzt. Der Antrag muss begründet werden und dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob dem stattgegeben wird oder nicht. Fertigt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Erklärung an, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.