Tipps zur Steuererklärung: Einspruch gegen Steuerbescheid
Stand: 24.04.2015
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Neustadt - Werden durch den Steuerbescheid einige Kosten nicht anerkannt, kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen. Wichtig ist, diesen innerhalb eines Monats einzureichen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.
Auch wenn der Steuerzahler eine andere Meinung als das Finanzamt vertritt, was die Auslegung von Gesetzen angeht, kann ein Einspruch sinnvoll sein.
Wichtig: Frist von einem Monat beachten!
Wichtig ist, die Frist für den Einspruch einzuhalten: Der Steuerzahler muss dafür das Ausstellungsdatum auf dem Bescheid beachten. Ab diesem Datum hat er vier Wochen und drei Tage Zeit, um den Einspruch einzulegen. Dafür zählt bei ihm der Poststempel.
Einspruch gegen Steuerbescheid: Kein Risiko für Steuerzahler
Das Finanzamt prüft den Bescheid dann noch einmal. Stellt es fest, dass zu wenig zurückgezahlt wurde, wird die Rückzahlung entsprechend erhöht. Es kann natürlich auch vorkommen, dass das Finanzamt bei der Überprüfung feststellt, dass die Steuerrückzahlung eigentlich zu hoch war - dann kann es das rückwirkend aber nicht mehr ändern. Für den Steuerzahler gibt es daher kein Risiko dabei, einen Einspruch einzulegen, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.