Tipp zur Steuererklärung: Werbungskosten für Immobilienbesitzer
Stand: 19.05.2015
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Berlin - Immobilienbesitzer können Instandsetzungs- und Modernisierungskosten möglicherweise in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Die Voraussetzung: Die Kosten sind innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie angefallen und übersteigen ohne Umsatzsteuer nicht 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes. In diesem Fall gelten die Kosten als sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten.
Ein Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erwirbt im Jahr 2015 ein vermietetes Wohnhaus für 500.000 Euro mit einem Grund- und Bodenanteil von 100.000 Euro. Der neue Besitzer führt im ersten Jahr eine Instandsetzung des Daches für 40.000 Euro durch, im zweiten Jahr lässt er die Fassade für 10.000 Euro streichen. Das macht zusammen 50.000 Euro.
Da er in den ersten drei Jahren insgesamt höchstens 60.000 Euro (Kaufpreis minus Grund- und Bodenanteil mal 15 Prozent) als sofort absetzbaren Erhaltungsaufwand geltend machen kann, hat er für eine dritte Maßnahme noch 10.000 Euro übrig. Wichtig zu beachten: Summieren sich die Kosten im Laufe der drei Jahre und übersteigen diesen Prozentsatz, ändert sich auch rückwirkend die steuerliche Behandlung der Kosten.
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