Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Tipp: Volle Riester-Förderung während der Elternzeit nutzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Auch während der Elternzeit können Eltern für das Alter vorsorgen, ohne sich finanziell übermäßig zu belasten. Denn trotz geringer Einzahlung ist es aufgrund einer Sonderregelung möglich, die volle staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag zu bekommen. Darauf macht die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften aufmerksam. Das sei vor allem dann nützlich, wenn wie nach der Geburt eines Kindes erst einmal ein Einkommen fehlt.

In der bis zu drei Jahre währenden Elternzeit muss ein Elternteil ohne eigenes Einkommen ab dem zweiten Jahr nur den sogenannten Sockelbetrag zahlen. Er liegt bei 60 Euro. Zugleich erhält der Vater oder die Mutter die volle staatliche Grundförderung von 154 Euro pro Jahr sowie weitere 300 Euro für das Kind, wenn es ab 2008 geboren wurde. Für Kinder, die davor zur Welt kamen, zahlt der Staat jeweils 185 Euro, erläutert die Aktion. Im ersten Jahr bemisst sich der Riester-Beitrag nach dem Bruttoeinkommen des Vorjahres.

Im Jahr nach der Elternzeit reicht dagegen die Zahlung des Sockelbetrags aus - auch wenn das betreffende Elternteil wieder arbeitet.