Tipp: Steuerklasse künftig beim Finanzamt wechseln
Stand: 29.10.2010
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Berlin - Wer künftig seine Steuerklasse wechseln will, muss sich ab dem 1. Januar 2011 an das Finanzamt und nicht wie bisher an das Einwohnermeldeamt wenden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Bereits jetzt müssen alle Änderungen des Lohnsteuerabzugs, die das kommende Jahr betreffen, an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Neben dem Wechsel der Steuerklasse betrifft dies auch die Eintragung von Kinderfreibeträgen.
Aufgrund der Umstellung auf das elektronische Steuerverfahren gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 auch für 2011. Wer zum Beispiel bei einem Jobwechsel dennoch eine sogenannte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug benötigt, erhält diese also nicht mehr beim Einwohnermeldeamt, sondern beim Finanzamt. Die Bescheinigungen gelten als Ersatz für die Lohnsteuerkarte, die es vom Jahr 2012 an nur noch in elektronischer Form geben wird.