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Tipp: Steuerfreibeträge noch bis Ende November eintragen lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ausgaben für die Kinderbetreuung oder hohe Medikamentenzuzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden und senken die Abgabenlast. In der Regel würden zu viel gezahlte Steuern erst im kommenden Jahr über die Einkommenssteuererklärung erstattet, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Wer diese Ausgaben bereits jetzt geltend machen will, müsse sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür haben Steuerpflichtige noch bis zum 30. November  Zeit.

Arbeitnehmer sollten sich ihre Lohnsteuerkarte vom ihrem Arbeitgeber aushändigen lassen, erklärt der Verband. Diese müsse dann zusammen mit einem "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Finanzamt abgegeben werden. Der sechs Seiten umfassende Vordruck liege beim Finanzamt aus oder könne im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Für 2012 müssten alle Freibeträge erneut beantragt werden. Sie würden dann erstmals in den "ELStAM" (elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) eingetragen - einem Datensatz, der bei der Finanzverwaltung gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch übermittelt wird. Welche Daten gespeichert sind, wird allen Arbeitnehmern in den kommenden Wochen mit einem Brief mitgeteilt.