Tipp: So senken Sie die Schenkungssteuer
Stand: 13.10.2011
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Berlin - Wer ein größeres Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchte, wählt oftmals die Schenkung. Dazu kann ein Freibetrag ausgenutzt werden, der alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden kann. Liegt das übertragene Vermögen über dem Freibetrag, erhebt der Staat Schenkungssteuer.
Die Schenkungsteuer kann allerdings reduziert werden, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. "Verpflichtet sich der Schenker, die Steuer zu übernehmen, sinkt die Steuerlast. Aufgrund der Systematik bei der Berechnung der Schenkungsteuer kann letztendlich mehr übertragen werden, als versteuert wird." Empfehlenswert sei dies vor allem bei ungünstigen Steuerklassen oder nur niedrigen Freibeträgen, etwa bei nicht verheirateten Paaren.