Tipp: Kosten für privaten Computer können Steuerlast mindern
Stand: 16.05.2014
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Berlin - Arbeitnehmer können Steuern sparen, wenn sie privat angeschaffte Computer auch beruflich nutzen. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. Denn dann können sie die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen.
Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro, werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern auf drei Jahre verteilt. Dies gilt für PC, Notebook oder Tablet Computer sowie für Zubehör wie Drucker oder Monitor sowie Software. Für Handys und Smartphones beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre.
Auch berufliche Internet- und Telefonkosten können meist steuerlich geltend gemacht werden. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt in der Regel 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang die berufliche Nutzung aufzeichnen. Dabei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis hilfreich.