Tipp: Bei Abfindungsbeträgen Steuern sparen
Stand: 04.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mainz - Wer nach dem Jobverlust oder Jobwechsel eine Abfindung erhält, sollte sich über die steuerlichen Gegebenheiten Gedanken machen und den Geldbetrag in die Kalkulation miteinbeziehen. Denn bei Abfindungen lässt sich die Steuerlast minimieren – vorausgesetzt der ehemalige Arbeitnehmer geht bei der Angabe seiner Ein- und Ausgaben richtig vor.
Erhält ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung, sollte er an die steuerlichen Konsequenzen denken. Unter Umständen kann es für ihn günstiger sein, sich den Betrag über mehrere Jahre auszahlen zu lassen. Darauf macht die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz aufmerksam. Das Finanzamt bewertet die Abfindung wie eine normale Gehaltszahlung. Erhalten Arbeitnehmer das Geld also auf einen Schlag, laufen sie unter Umständen Gefahr, aufgrund der Progression im Jahr des Ausscheidens in einen höheren Steuersatz zu rutschen. Dann müssen sie meist auch mit höheren Abzügen für die Sozialabgaben rechnen. Auch wenn die Steuerlast durch die sogenannte Fünftelregelung abgemildert wird, kann eine mehrjährige Auszahlung in Tranchen laut Steuerberaterkammer sinnvoller sein. Arbeitnehmer, die von ihrem Chef ein Abfindungsangebot bekommen, sollten diesen Aspekt ansprechen.