Testamentvollstrecker hilft bei der Regelung des Erbes
Stand: 24.11.2015
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Celle - Wer zu Lebzeiten seinen Nachlass regeln will, kann dafür einen Testamentvollstrecker beauftragen. Die Auswahl der richtigen Person ist dabei sehr wichtig. Es sollte absolutes Vertrauen herrschen. Nach dem Tod des Verstorbenen verfügt der Testamentsvollstrecker über das Vermögen. Die Erben sind grundsätzlich an seine Entscheidungen gebunden. Darauf weist die Notarkammer Celle hin.
Die ausgewählte Person sollte sich mit juristischen, erbrechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten auskennen. Denn sie vertritt die Erbengemeinschaft auch vor Gericht.
Zu ihren Pflichten gehört es unter anderem, die Erbschaftsteuer für das Nachlassvermögen an das Finanzamt zu bezahlen, sowie eine Erbschaftssteuererklärung zu erstellen. Sollte der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht erfüllen, können ihn die Erben dafür haftbar machen.
Da es keine Vorgaben zur Bezahlung gibt, sollte der Erblasser die Honorarhöhe rechtzeitig mit dem Testamentsvollstrecker verhandeln. Ansonsten legt die Vergütung das Nachlassgericht fest.