SWIFT-Abkommen: EU und USA vereinbaren Weitergabe von Bankdaten
Stand: 28.06.2010
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Berlin - Die Europäische Union und die USA haben am Montag das umstrittene SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten unterzeichnet. Das teilte der EU-Ministerrat am Montag in Brüssel mit. Zuvor hatten die Mitgliedstaaten der EU der Vereinbarung zugestimmt. Auch Deutschland hatte grünes Licht gegeben. "Das Abkommen enthält insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz und den Datenschutz deutliche Verbesserungen gegenüber dem Interimsabkommen", sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Montag in Berlin. Die EU-Staaten hatten zur Abstimmung über SWIFT ein schriftliches Verfahren vereinbart.
Auch das Europäische Parlament wird dem Abkommen voraussichtlich zustimmen. Die drei großen Gruppen, die Konservativen, die Sozialdemokraten und die Liberalen signalisierten Zustimmung. Noch im Februar hatte das Parlament das Abkommen gekippt. Die nächste Gelegenheit zur Abstimmung besteht in der kommenden Woche, wenn das EU-Parlament zu seiner Plenarsitzung in Straßburg zusammenkommt.
De Maizière begrüßte die Haltung des Parlaments und verwies insbesondere auf Verbesserungen, die das Abkommen enthalte. Insgesamt sei es gelungen, "in dem Abkommen gleichermaßen Sicherheits- wie Datenschutzbelange in einem ausgewogenen und angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen", sagte de Maizière und fügte hinzu: "Für die traditionell guten transatlantischen Beziehungen werde durch diese Entscheidung ein positives Signal ausgesendet."
Die US-Behörden greifen bereits seit 2001 auf die Bankdaten von SWIFT zu. Sie machen geltend, sie benötigten die Bankdaten im Anti-Terror-Kampf. Bis vor kurzem wurden die SWIFT-Daten auf zwei identischen Servern in Europa und den USA gespeichert und konnten somit von den Amerikanern verwendet werden. Seit 2010 werden europäische Bankdaten von SWIFT allerdings ausschließlich innerhalb Europas verarbeitet und gespeichert und sind somit für die USA nicht ohne Weiteres zugänglich. Daher ist ein Abkommen notwendig.