Studie: Minijobber müssen sich mit Niedriglöhnen begnügen
Stand: 23.01.2012
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Berlin - Eine Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat gezeigt, dass Minijobber im Jahr 2009 zu 88 Prozent einen Stundenlohn erhielten, der das mittlere Stundenentgelt um mehr als ein Drittel unterschritt und somit als Niedriglohn gilt.
"Minijobber werden vielfach systematisch geringer bezahlt", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Stiftung, Dorothea Voss, am Donnerstag in Berlin. Der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn an allen Arbeitnehmern liege lediglich bei 21 Prozent.
Bei gleichwertiger Tätigkeit sei es verboten, nur wegen einer kürzeren Arbeitszeit einen geringeren Stundenlohn zu zahlen, sagte Voss weiter. Nach dem Gesetz müssten Minijobber die gleichen Bruttolöhne erhalten wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit gleicher Tätigkeit.
Nicht der Minijobber genießt die finanziellen Vorteile
In der Praxis erhielten viele Minijobber aber nur die gleichen Nettolöhne wie Kollegen mit längerer Arbeitszeit, betonte Voss unter Berufung auf Fallstudien aus Handel, Gesundheitswesen, Gast- und Reinigungsgewerbe. Die finanziellen Vorteile des Minijobs bei Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträgen kämen damit anders als vom Gesetzgeber geplant dem Arbeitgeber und nicht dem Minijobber zugute.
Hartz IV-Empfänger werden noch schlechter entlohnt
Minijobber, die zusätzlich Hartz IV beziehen, werden nach Angaben der Arbeitsmarktforscherin besonders schlecht entlohnt. Hartz-IV-Aufstocker mit Minijob hätten 2009 im Schnitt nur 6,08 Euro pro Stunde verdient, sagte Voss. Der Durchschnittslohn von Minijobbern ohne Hartz IV habe dagegen bei 8,16 Euro gelegen. Bei Minijobs von Hartz-IV-Aufstockern werde die Grundsicherung des Staates vom Arbeitgeber von vornherein mit einbezogen. Es werde faktisch ein Kombilohn zulasten der Staatskasse gezahlt, bemängelte die Forscherin.
Jedes fünfte Arbeitsverhältnis ist ein Minijob
Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung gab es in Deutschland im Frühjahr 2011 rund 7,3 Millionen Minijobs. Damit war etwa jedes fünfte Arbeitsverhältnis ein Minijob. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, war der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit.