Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Studie: Minijobber müssen sich mit Niedriglöhnen begnügen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Eine Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat gezeigt, dass Minijobber im Jahr 2009 zu 88 Prozent einen Stundenlohn erhielten, der das mittlere Stundenentgelt um mehr als ein Drittel unterschritt und somit als Niedriglohn gilt.

"Minijobber werden vielfach systematisch geringer bezahlt", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Stiftung, Dorothea Voss, am Donnerstag in Berlin. Der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn an allen Arbeitnehmern liege lediglich bei 21 Prozent.

Bei gleichwertiger Tätigkeit sei es verboten, nur wegen einer kürzeren Arbeitszeit einen geringeren Stundenlohn zu zahlen, sagte Voss weiter. Nach dem Gesetz müssten Minijobber die gleichen Bruttolöhne erhalten wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit gleicher Tätigkeit.

Nicht der Minijobber genießt die finanziellen Vorteile

In der Praxis erhielten viele Minijobber aber nur die gleichen Nettolöhne wie Kollegen mit längerer Arbeitszeit, betonte Voss unter Berufung auf Fallstudien aus Handel, Gesundheitswesen, Gast- und Reinigungsgewerbe. Die finanziellen Vorteile des Minijobs bei Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträgen kämen damit anders als vom Gesetzgeber geplant dem Arbeitgeber und nicht dem Minijobber zugute.

Hartz IV-Empfänger werden noch schlechter entlohnt

Minijobber, die zusätzlich Hartz IV beziehen, werden nach Angaben der Arbeitsmarktforscherin besonders schlecht entlohnt. Hartz-IV-Aufstocker mit Minijob hätten 2009 im Schnitt nur 6,08 Euro pro Stunde verdient, sagte Voss. Der Durchschnittslohn von Minijobbern ohne Hartz IV habe dagegen bei 8,16 Euro gelegen. Bei Minijobs von Hartz-IV-Aufstockern werde die Grundsicherung des Staates vom Arbeitgeber von vornherein mit einbezogen. Es werde faktisch ein Kombilohn zulasten der Staatskasse gezahlt, bemängelte die Forscherin.

Jedes fünfte Arbeitsverhältnis ist ein Minijob

Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung gab es in Deutschland im Frühjahr 2011 rund 7,3 Millionen Minijobs. Damit war etwa jedes fünfte Arbeitsverhältnis ein Minijob. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, war der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit.