Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Studie: Mietpreisbremse bremst nicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die vor einem Jahr eingeführte Mietpreisbremse wirkt einer aktuellen Studie zufolge nicht. Im Gegenteil: Sie soll demnach kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Am Mittwoch sollen die Ergebnisse in Berlin vorgestellt werden. Auch andere Studien hatten in den vergangenen Wochen die Wirksamkeit der Regelung in Zweifel gezogen.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) warnte am Mittwoch davor, die Mietpreisbremse bereits für wirkungslos zu halten. "Ich finde es ein bisschen früh, wenn ein Gesetz, das einen Paradigmenwechsel darstellt, also ein Recht einräumt, das es bisher noch nicht gegeben hat, nach einem Jahr oder ein paar Monaten für gescheitert erklärt werden soll", sagte Maas am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Es beriefen sich aber nicht alle Mieter auf das Recht, so dass Vermieter die Preise auch zu stark anheben könnten.

In Gebieten mit Bremse steigen die Mieter schneller

Die Mietpreisbremse gilt für ausgewählte Städte in 11 von 16 Ländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Maas betonte, sollten sich Mängel zeigen, müssten die Regeln strenger werden - etwa mit einer Pflicht des Vermieters, bei einer Neuvermietung den alten Vertrag vorzulegen.

Berlin hatte am 1. Juni 2015 als erstes Bundesland die Mietpreisbremse eingeführt. In den vom DIW untersuchten Gebieten mit der Bremse stiegen die Mieten demnach sogar geringfügig stärker als in denen ohne. "Im gesamten Untersuchungszeitraum sind die Angebotsmieten in den untersuchten unregulierten Regionen monatlich um circa 0,24 Prozent gestiegen. In den untersuchten Regionen mit Mietpreisebremse war dieser Trend mit monatlichen 0,26 Prozent etwas stärker", zitiert die "SZ" aus der Untersuchung.

Maas offen für Änderungen

Das DIW hat nebeneinanderliegende vergleichbare Postleitzahl-Bezirke untersucht, in denen einer der Bremse unterliegt und einer nicht. Auch andere Studien waren zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz versagt. Das DIW empfiehlt, es zu verschärfen. Auch die Mietervereine fordern dies. Denn bisher hält sich ein großer Teil der Wohnungsvermieter in begehrten Lagen nicht an die Mietpreisbremse.

Maas zeigte sich in der "SZ" offen für Änderungen: "Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen."