Studie: Finanzaufsicht nimmt Verbraucherinteressen zu wenig wahr
Stand: 18.06.2013
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Berlin - Die Finanzaufsicht berücksichtigt einer Studie zufolge die Interessen von Verbrauchern und Privatanlegern nur unzureichend. Nicht selten würden Verbraucher von Banken in Finanzfragen über den Tisch gezogen, ohne dass dies zu aufsichtsrechtlichen Konsequenzen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führe, heißt es in der am Montag veröffentlichten Studie "Finanzaufsicht und Finanzmarktwächter", die im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst wurde.
Das deutsche Recht bleibe deutlich hinter den europäischen Vorgaben und den Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten zurück, erklärte der Autor der Studie, Jürgen Keßler. Das von der EU geschaffene europäische System der Finanzmarktaufsicht (ESFS) richte die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden durchgängig an den Belangen von Verbrauchern und Anlegern aus. Die Bundesregierung habe hingegen bei der jüngsten Reform des Aufsichtsrechts "der Aufnahme des Verbraucherschutzes in den Aufgabenkatalog der BaFin eine deutliche Absage erteilt".
Auch der Verbraucherbeirat der Finanzaufsicht, der am Donnerstag seine Arbeit aufnehmen soll, könne die Interessen von Verbrauchern nicht angemessen vertreten, heißt es in der Studie. Dessen Befugnisse seien "ungenügend". Die BaFin sei nicht gesetzlich verpflichtet, den Beirat in allen Verbraucher- und Anlegerthemen zu konsultieren. Zudem verfüge das zwölfköpfige Gremium nicht über die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung.
Die BaFin müsse zum Schutz von Konsumenten Warnungen aussprechen und umstrittene Vermarktungskonzepte oder bestimmte Produkte verbieten können, fordert der Verfasser der Studie. Außerdem müsse die BaFin dafür sorgen können, dass unrechtmäßig erhaltene Gebühren oder unzulässige Provisionen von Finanzdienstleistern an die Kunden zurückgezahlt werden. "Der deutschen Finanzaufsicht fehlen all diese Instrumente", sagte Keßler der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag. Das deutsche Aufsichtsrecht sei damit "im Kern europarechtswidrig".
Grundsätzlich müssten Verbraucher besser geschützt werden, da sie wegen der Reform des Rentensystems zur privaten Vorsorge gezwungen seien, kritisierte Keßler. Daher könnten diese sich trotz der Missstände nicht einfach aus Protest vom Finanzmarkt verabschieden.