Studie: Banken protokollieren Beratungsgespräche nur mangelhaft
Stand: 25.06.2014
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Berlin - Beratungsprotokolle im Geldanlage- und Versicherungsbereich geben den Verlauf eines Beratungsgesprächs nur unzureichend wieder. Dies geht aus einer Studie des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Auftrag des Ministeriums befragten Wissenschaftler des "Instituts für Transparenz" Verbraucher und schickten Testkäufer in Banken und Versicherungen, die sich zu Anlageprodukten beraten ließen. Das Ergebnis der Studie ist ernüchternd: Die Protokolle würden den Verbrauchern keine Grundlage geben, um das Gespräch "richtig nachzuvollziehen", bemängeln die Wissenschaftler.
Seit 2010 sind Banken oder Versicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Protokoll über den Verlauf des Gesprächs zur Anlage- oder Versicherungsberatung anzufertigen und dem Kunden zu übergeben. Das Dokument soll Verbraucher vor Falschberatungen schützen und kann in einem Prozess als Beweismittel dienen.
Nur jeder vierte Testkäufer erhielt ein Beratungsprotokoll
Der Studie zufolge wurde nur jedem vierten Testkäufer nach dem Beratungsgespräch überhaupt ein Protokoll übergeben. Wenn der Kunde ein Dokument erhalten habe, sei dies in den meisten Fällen mangelhaft gewesen: Wesentliche Inhalte des Gesprächs, etwa die Empfehlung eines Produkts und die Begründung dafür, seien oftmals nicht erwähnt worden. Zudem seien die Beratungsdokumentationen "nicht verständlich verfasst und unübersichtlich gestaltet", bemängeln die Wissenschaftler.
Unterschrift des Kunden gesetzlich nicht vorgesehen
Die Verfasser der Studie kritisieren zudem, dass drei von vier Dokumentationen - obwohl sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen - die Unterschrift des Kunden vorsähen. Dadurch solle dieser "in eine ungünstige Position gebracht werden". Er solle "entweder die Richtigkeit des Inhalts bestätigen oder eine Blanko-Unterschrift leisten", heißt es in der Studie.
"Offensichtlich große Defizite"
Dem Gesetzgeber empfehlen die Wissenschaftler, Mechanismen zu entwickeln, um die Berater stärker zu überwachen. Zwar könnten sich schon jetzt Kunden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beschweren, doch vielen sei ihr Recht nicht bewusst. Verbraucherschutzminister Heiko Maas will die Ergebnisse der Studie mit Branchenvertretern, Wissenschaft und Verbraucherverbänden besprechen. "In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite. Wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll bekommt, dann ist der Zweck der Beratungsdokumentation nicht erfüllt", erklärte Maas. "Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird."