Studenten: Kein Bafög-Anspruch im Urlaubssemester
Stand: 30.03.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Bochum - Gönnen sich Studenten ein Urlaubssemester, haben sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Bafög-Zahlungen. Darüber informiert die Zeitschrift "Unicum" in ihrer April-Ausgabe.
Um Ärger mit dem Bafög-Amt zu vermeiden, sollten sie es informieren, sobald die Auszeit genehmigt wurde, ergänzt Georg Schlanzke vom Deutschen Studentenwerk. Bei der Rückkehr an die Uni beantragen sie die staatliche Leistung erneut.
Wer während des Urlaubssemesters an einer ausländischen Universität studiert, hat jedoch möglicherweise Anspruch auf Auslands-Bafög. Das beantragen Studierende am besten sechs Monate vor dem Start des Auslandssemesters.