Strengere Schufa-Regulierung soll Transparenz erhöhen
Stand: 11.05.2015
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Berlin - Die Grünen wollen Auskunftsunternhemen wie die Schufa in Zukunft strengeren Reglementierungen unterwerfen. Ziel ist es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Regulierung sogenannter Auskunfteien soll nächste Woche in den Bundestag gebracht werden, wie die Grüne Bundestagsfraktion am Freitag in Berlin mitteilte. Der Entwurf soll vor allem das sogenannte Scoring neu regeln. "Verbraucher brauchen Transparenz, wer welche sensiblen Daten über sie sammelt", erklärte Renate Künast (Grüne), die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Was ist eine Auskunftei?
Auskunfteien speichern Daten zur "Kredithistorie" mit Anzahl der Konten, Krediten, Handy- und Leasingverträgen, unbezahlten Rechnungen oder Insolvenzen. Daraus berechnen sie einen sogenannten Score. Einige Auskunfteien nutzen auch umstrittene Daten, die nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Bonität eines Verbrauchers haben, zum Beispiel den Wohnort. So kann es sein, dass sich die Kreditwürdigkeit eines Bürgers verschlechtert, nur weil andere Anwohner im Viertel eine geringere Bonität haben. Durch im Internet verfügbare Informationen haben Auskunfteien wie die Schufa zudem heute ganz andere Möglichkeiten der Datenbeschaffung und Datenauswertung als noch vor einigen Jahren.
Derzeitige Praxis: Nicht genügend Transparenz
Laut der Grünen schützt die derzeitige Gesetzeslage Verbraucher nicht ausreichend. Auskunfteien würden weder in ausreichender Weise durch Aufsichtsbehörden geprüft, noch erlaubten sie Bürgern genügend Einsicht in deren Scoringwerte. Künftig sollen nach dem Willen der Partei Daten, die "nicht bonitätsrelevant" oder "diskriminierungsgeeignet" sind, zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit verboten werden. Dazu zählen sie neben der Anschrift auch Informationen aus sozialen Netzwerken und Internetforen oder Angaben zu Geschlecht und Behinderungen.
Bürger sollen Auskunft erhalten
Die Grünen fordern, dass Schufa & Co. Betroffenen in Zukunft nicht nur mitteilen, welche persönlichen Daten über sie erhoben wurden, sondern auch, wie diese gewichtet wurden, welchen Vergleichsgruppen sie zugeordnet wurden und wie lange die Daten gespeichert werden. Bei erledigten Sachverhalten sollen Daten künftig nur noch sieben Jahre gespeichert werden dürfen.
Außerdem sollen die Auskunfteien stärker kontrolliert werden: Zum einen durch die Aufsichtsbehörde, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, zum anderen während ihrer Geschäftstätigkeit in regelmäßigen Abständen. Einmal im Jahr sollen sie Verbraucher unaufgefordert über die gespeicherten Daten informieren.
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