Stiftung Warentest: Dispozinsen zu gut versteckt
Stand: 18.08.2015
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Berlin - Laut Stiftung Warentest müssen die Bankkunden in Deutschland noch viel zu häufig überzogene Zinsen für Dispokredite bezahlen. Die Verbraucherorganisation kritisierte am Dienstag, viele Kreditinstitute versuchten die Dispozinsen zu verbergen. Bei 56 Banken und Sparkassen seien die Angaben so unklar, dass sie damit gegen die Preisangabenverordnung verstießen.
"Zu viele Banken nutzen den Dispozins, um ihre Kunden zu schröpfen", sagte der Vorstand der Stiftung, Hubertus Primus, in Berlin. Der Spitzenzins für die Überziehung eines Girokontos lag bei 16 Prozent.
Im Durchschnitt ermittelten die Tester bei den 1472 untersuchten Geldhäusern einen Zinssatz von 10,25 Prozent. Vor einem Jahr waren es 10,65 Prozent.
Die Deutsche Kreditwirtschaft nannte dagegen einen durchschnittlichen Dispozinssatz von 8,83 Prozent. Diesen Wert habe die Bundesbank für Mai 2015 errechnet und im Juli in ihrem Monatsbericht veröffentlicht. Das sei der tiefste Wert seit mindestens zehn Jahren, so der Spitzenverband der Banken und Sparkassen.
Primus sagte, von den 35 Banken, die vor einem Jahr Dispozinsen von 13 Prozent und mehr verlangten, seien noch 11 übrig geblieben. Dass es auch anders gehe, zeige eine Reihe von Banken, die lediglich 4,5 bis 7 Prozent verlangten.
Der Stiftungsvorstand nannte die Gesamtsituation "nach wie vor unbefriedigend". Jeder Prozentpunkt mehr spüle den Instituten grob gerechnet 345 Millionen Euro in die Kassen. "Ein fairer Zins müsste nach unserer Einschätzung deutlich unter 10 Prozent liegen." Positiv sei, dass weniger Banken einen Extrazins verlangten, wenn der eingeräumte Dispokredit überzogen werde: "Auf diesen Strafzins verzichtet jetzt rund die Hälfte der Geldinstitute", sagte Primus.
Bei den Dispozinsen komme es auf die Transparenz an. Daran hapere es in vielen Fällen nach wie vor. Gut zwei Drittel der Kreditinstitute hätten die Anfrage der Stiftung Warentest nicht beantwortet. Bei einem Drittel habe man Tester in die Filialen schicken müssen, um die Dispo-Zinssätze herauszufinden. "Diese Zahlen entsprechen ziemlich genau den Werten aus dem Vorjahr und zeigen, dass sich die Banken freiwillig nicht bewegen", stellte Primus fest. Deshalb sei es zu begrüßen, dass Banken demnächst gesetzlich verpflichtet würden, den Sollzinssatz für Überziehungen "klar, eindeutig und in auffallender Weise" anzugeben.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verlangte eine Deckelung des Dispozinses. "Transparente Angaben für Kosten bei einer Kontoüberziehung sind wichtig, aber nicht ausreichend", sagte VZBV-Finanzexperte Frank-Christian Pauli.
Die Stiftung Warentest sieht das anders. Wenn man einen Höchstwert festlegte, verlöre der Dispozins seine Funktion "als einfacher und sofort erfassbarer Vergleichsmaßstab". Die Banken würden dann voraussichtlich den gerade noch zulässigen Zinssatz nehmen. "Gleichzeitig bestünde die Gefahr, dass die Kunden über deutlich höhere Kontoführungsgebühren zur Kasse gebeten würden", sagte Primus.