Steuerzahler können für Arbeitszimmer 1250 Euro absetzen
Stand: 07.02.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hat erklärt, dass Steuerzahler, die daheim ein Arbeitszimmer nutzen, maximal 1250 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen können.
Dieser Betrag werde als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.
Geltend gemacht werden könnten anteilig unter anderem Kosten für Miete, Wasser, Energie und Reinigung. Außerdem lassen sich Schuldzinsen für Kredite absetzen, die zur Anschaffung, dem Bau oder der Reparatur des Gebäudes genutzt wurden. Berücksichtigt werden außerdem Grundsteuer, Müllabfuhr oder Gebäudeversicherungskosten.
Nachrichten zum Thema
- Tipp: Freiwillige Steuererklärung kann zurückgenommen werden
- Solide, aber nicht fehlerfrei: Steuerprogramme im Test
- Steuer-Tipp: Freistellungsaufträge optimal verteilen
- Steuererklärung: Anlage EÜR nicht vergessen
- Kosten für Fernunterricht beim Finanzamt geltend machen
- Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2012