Steuervorteile fürs heimische Arbeitszimmer: Klare Vorgaben
Stand: 10.11.2014
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Berlin - Wer für sein Arbeitszimmer Steuervergünstigungen geltend machen möchte, muss klare Vorgaben beachten. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.
In voller Höhe werden die Ausgaben demnach nur berücksichtigt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dies könne etwa bei selbstständigen Handelsvertretern oder freiberuflichen Musikpädagogen der Fall sein, die zu Hause Musikunterricht erteilen.
Arbeitszimmer müssen hauptsächlich zur Arbeit genutzt werden
Wichtig zu beachten: Ein häusliches Arbeitszimmer muss zu etwa 90 Prozent dazu dienen, gedankliche, schriftliche, verwaltungstechnische oder organisatorische Arbeiten zu erledigen.