Steuertipp: Teure Anschaffungen noch dieses Jahr tätigen
Stand: 14.11.2011
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Berlin - Anstehende Ausgaben vorzuziehen, kann Steuern sparen. Wer bis Ende Dezember noch hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen habe, könne diese dann bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, infomiert der Bund der Steuerzahler in der Zeitschrift "Der Steuerzahler" (Ausgabe November 2011). Wichtig sei, dass die Ausgaben tatsächlich noch in diesem Jahr getätigt werden.
Besonders lohnenswert sei dies, wenn Steuerzahler in diesem Jahr schon außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten hatten. Denn bei dieser Art von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben gebe es keine Eigenbeteiligung. Stehe also noch eine teure Zahnbehandlung oder eine andere ärztliche Maßnahme bevor, lohne es sich möglicherweise, diese vorzuziehen. Eine Alternative sei eine Abschlagszahlung auf die entstehenden Kosten.
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