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Steuernachforderungen unter zehn Euro sind nicht rechtens

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Kleine Steuernachforderungen sind nicht rechtens. Erst bei Beträgen von zehn Euro und mehr dürfe die Einkommensteuer neu festgesetzt werden, sagt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Das sei in der Kleinbetragsverordnung so geregelt. Steuerzahler sollten daher Einspruch erheben, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid weniger als zehn Euro fordert.

Hintergrund ist die derzeit laufende Prüfung der Steuerbescheide von Rentnern. Verglichen werden die angegebenen Renten und die Kontrollmitteilungen der Rentenkassen. Nicht selten kommt es laut NVL dabei zu Abweichungen. Eine Änderung des Steuerbescheides sei jedoch nur berechtigt, wenn Kosten und Nutzen des Verwaltungsaufwandes in einer vernünftigen Relation stehen.