Steuern sparen: Sparerfreibetrag nutzen
Stand: 22.11.2016
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Berlin - Das deutsche Steuerrecht besagt, dass Rentennachzahlungen zu verzinsen sind, wofür wiederum Steuern fällig sind. Allerdings haben Verbraucher die Möglichkeit, die Zinserträge in den Sparerfreibetrag einzuteilen, da sie als herkömmliche Kapitalerträge eingestuft werden.
Rentennachzahlungen sind grundsätzlich zu verzinsen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes müssen diese Zinsen aber wie Kapitalerträge behandeln werden (Az.: VIII R 18/12). Das heißt: Rentner können hierfür auch ihren Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1602 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten in Anspruch nehmen. Der darüber liegende Zinsbetrag unterliegt in der Regel der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.