Steuern: Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften wird neu geregelt
Stand: 11.07.2014
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Berlin - Der neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin weist darauf hin, dass die Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften künftig eingeschränkt angewendet wird.
Nach einer aktuellen Gesetzesänderung entfällt für Arbeitnehmer der sogenannte Härteausgleich. Dieser Ausgleich gilt für Nebeneinkünfte beispielsweise aus Vermietung, aus Renten oder eben auch aus Kapitalerträgen. Die Neuregelung soll noch für dieses Jahr in Kraft treten. Der Ausgleich bewirkt, dass Nebeneinkünfte von Arbeitnehmern bis zu einer Bagatellgrenze von 410 Euro vom Einkommen wieder abgezogen werden und damit im Ergebnis steuerfrei bleiben. Nebeneinkünfte bis 820 Euro bleiben noch teilweise steuerfrei. Ein Arbeitnehmer konnte den Härteausgleich nutzen, um bereits einbehaltene Abgeltungsteuer zurückzuholen.
Ein Beispiel: Hatte der Arbeitnehmer 1201 Euro Kapitalerträge erzielt, verblieben nach Abzug des Sparerpauschbetrags 400 Euro Einkünfte, von denen die Bank 100 Euro Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehielt. Beantragte der Arbeitnehmer die Günstigerprüfung, blieben auch die 400 Euro Einkünfte steuerfrei. Die einbehaltene Abgeltungsteuer wurde erstattet. Dies wird jedoch künftig nicht mehr geschehen. Arbeitnehmer, deren Kapitaleinträge nur knapp über dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (bei Verheirateten 1602 Euro) liegen, müssen daher laut NVL mit einer Steuererhöhung von rund 100 Euro rechnen.