Steuern: Bundestag billigt höheren Grundfreibetrag
Stand: 18.01.2013
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Berlin - Der Bundestag ist der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages mit großer Mehrheit gefolgt. Nun soll das steuerfreie Existenzminimum rückwirkend ab Anfang 2013 von zuvor 8004 Euro auf 8130 Euro steigen. Ab 2014 soll dann eine weitere Anhebung auf 8354 Euro erfolgen. Mit der Empfehlung muss sich auch noch der Bundesrat erneut befassen, dessen Zustimmung aber erwartet wird.
Das betreffende Gesetz war zunächst vom Bundesrat gestoppt worden, da die Koalition die Anhebung des Grundfreibetrages mit Maßnahmen zur Vermeidung der sogenannten kalten Progression verknüpft hatte. Dabei geht es um den Effekt, dass Lohnerhöhungen in Verbindung mit der Inflation durch höhere Steuern aufgezehrt werden können. Diesen Passus hatten SPD und Grüne in Bundesrat und Vermittlungsausschuss mit Blick auf fehlende finanzielle Spielräume abgelehnt. Die nun beschlossene Neuregelung beschränkt sich daher auf den Grundfreibetrag.