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Steuern auf Kapitalerträge: Günstigerprüfung erwägen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für Zinserträge müssen grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer gezahlt werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Mitunter kann es aber günstiger sein, die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz besteuern zu lassen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Nämlich immer dann, wenn der persönliche Satz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt.

Dann müssen Steuerpflichtige aber eine Günstigerprüfung beantragen. "Bei der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung wird meist noch an daran gedacht", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Bei Änderungsbescheiden sei das oft nicht der Fall. Besonders dann lohne es sich aber genau hinzusehen. Der Grund: Werden nachträglich Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt, vermindert sich das zu versteuernde Einkommen und damit möglicherweise auch der Steuersatz.